JA zum Basler Standortpaket

DIE VORLAGE IM DETAIL - darum geht's
Die Abstimmungsvorlage heisst mit offiziellem Namen «Basler Standortpaket – Grossratsbeschluss vom 5. Februar 2025 betreffend Änderung des Standortförderungsgesetzes». Sie ist eine von zwei Folgen des Jas zur Einführung des OECD-Mindeststeuersatzes.
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Eine breite Allianz aus Vertreterinnen und Vertretern der SP bis SVP unterstützen die Annahme des Basler Standortpakets.
ÜBERSICHT
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Warum braucht es das Basler Standortpaket?
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Umsetzung in der Schweiz
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Auswirkungen auf die Unternehmen
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So funktioniert das Basler Standortpaket
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Erhöhte Gewinnsteuer ab 50 Mio. Franken
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Bis zu 500 Mio. Franken pro Jahr für Forschung, Gesellschaft und Umwelt
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Fonds für Innovation
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Fond für Gesellschaft und Umwelt
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Welche Unternehmen können Gelder anfragen?
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Wer kontrolliert's?
SO SIND WIR BIS ZUR ABSTIMMUNG GEKOMMEN:
2020
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2021
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2023
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2024
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2025
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erachtet zu starken internationalen Steuerwettbewerb als schädlich, die Steuersätze als veraltet. Deshalb soll eine einheitliche Mindeststeuer in den Mitgliedsstaaten eingeführt werden.
Rund 140 Mitgliedstaaten, inklusive der Schweiz, erklären sich bereit, diese Mindeststeuer für grosse, international tätige Unternehmen einzuführen. Da dies eine Verfassungsänderung bedingt, muss die Vorlage in der Schweiz dem Volk vorgelegt werden.
Am 18. Juni 2023 stimmen Schweizerinnen und Schweizer über die Einführung der oben beschriebenen Mindeststeuer ab. Im Vorlauf der Abstimmung wird viel über den Verteilschlüssel diskutiert - wie viele Prozent der Mehreinnahmen sollen dem Kanton, wie viele dem Bund zu gute kommen?
Das Stimmvolk spricht sich mit 78,5% klar für die Einführung einer solchen Steuer ein. Darin spiegelt sich wieder, dass das Anliegen aus allen politischen Lagern Zustimmung fand, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Die Ergänzungssteuer, welche die Schweiz zum Ausgleich mit der vorgesehenen Mindeststeuer einführt, tritt in Kraft. Die Handhabung der Kantone variiert.
Der Grosse Rat nimmt den von der Wirtschafts- und Abgabekommission beschlossenen Kompromiss an - und mit breiter Zustimmung.
Dagegen ergreift ein loser Zusammenschluss linker Gruppierungen das Referendum, die nötigen Unterschriften kommen gemäss aktuellem Wissensstand zustande.
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Wir stimmen am 18. Mai 2025 über diese Vorlage im Kanton Basel-Stadt ab.
WARUM BRAUCHT ES DAS BASLER STANDORTPAKET
Die OECD-Mindeststeuer

140 Mitgliedstaaten der OECD haben sich darauf geeinigt, dass international tätige Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz eine Mindestgewinnsteuer von 15 Prozent bezahlen müssen.
Umsetzung in der Schweiz
In der Schweiz gilt seit 2024 die Ergänzungssteuer. Diese Steuer stellt sicher, dass die betroffenen Unternehmen mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer bezahlen. Die Einnahmen der Ergänzungssteuer fliessen zu 75% an die Kantone und zu 25% an den Bund.

Auswirkung auf die Unternehmen
Forschungsstarke Unternehmen können ihre Gewinnsteuerbelastung in Basel-Stadt heute mit der Patentbox auf bis zu 11 Prozent reduzieren.
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Die Mindeststeuer führt für diese Unternehmen zu einer fast um einen Drittel höheren Steuerbelastung! Schätzungen erwarten deshalb bis zu 500 Mio. Franken zusätzliche Steuereinnahmen. Diese sind entsprechend Mehrkosten für die Unternehmen.
BEDEUTUNG DER BETROFFENEN UNTERNEHMEN FÜR BASEL
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Der Regierungsrat geht von 200 betroffenen Gesellschaften aus. Diese haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung:
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Jeder vierte Arbeitsplatz
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Mehr als jeder zweite Franken Wertschöpfung
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8 von 10 Unternehmenssteuerfranken
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Hohe Löhne und damit hohe Einkommenssteuereinnahmen
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Bedeutende Auftraggeber für KMU in der Region
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WARUM BRAUCHT ES DAS BASLER STANDORTPAKET
Praktisch alle OECD-Länder fördern Forschung und Entwicklung in verschiedensten Formen. Das «Basler Standortpaket» sorgt für gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb.
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Gleichzeitig wird mit der Förderung von freiwilliger Elternzeit und Klimaschutzmassnahmen ein gesellschaftlicher Ausgleich geschaffen.
Erhöhte Gewinnsteuer ab 50 Mio. Franken
Der Kanton Basel-Stadt führt bei der Gewinnsteuer für Unternehmen eine zweite Tarifstufe ein. Gewinne ab 50 Millionen Franken werden künftig mit 15 Prozent versteuert, statt wie bisher mit 13 Prozent. Die Entlastungsbegrenzung im Rahmen der Patentbox wird auf 5 Prozent reduziert.
Gegen diese Änderung des Steuergesetzes wurde kein Referendum ergriffen. Diese Steuererhöhung tritt also auf jeden Fall in Kraft.

150 bis 500 Millionen Franken pro Jahr für Forschung, Gesellschaft und Umwelt

Die Revision des Standortförderungsgesetzes, gegen die das Referendum ergriffen wurde, bildet die Grundlage für zwei neue Fonds: den Fonds für Innovation und den Fonds für Gesellschaft und Umwelt.
Der Regierungsrat legt jährlich, unter Berücksichtigung des Haushaltsgleichgewichts, einen Betrag zwischen 150 und 500 Millionen Franken fest. Von diesem Betrag fliessen 80 Prozent in den Fonds für Innovation, 20 Prozent fliessen in den Fonds für Gesellschaft und Umwelt. Daraus werden einmal jährlich Förderbeiträge gewährt.
Fonds für Innovation
Aus dem Fonds für Innovation können der Personalaufwand für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Nordwestschweiz (der exakte räumliche Geltungsbereich wird auf Verordnungsstufe festgelegt) sowie Abschreibungen auf Anlagen für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Schweiz gefördert werden. Aufwendungen und Anlagen im Kanton können stärker unterstützt werden. Förderberechtigt ist auch der Aufwand für klinische Studien oder für die Herstellung der notwendigen Wirkstoffe für ebendiese.
Fonds für Gesellschaft und Umwelt
Aus dem Fonds für Gesellschaft und Umwelt wird die Förderung freiwilliger Elternzeit finanziert. Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden über den gesetzlichen Anspruch hinaus Elternzeit gewähren, können Taggelder für mindestens drei Wochen beantragen. Dies ist die einzige Fördermassnahme, auf die bei Erfüllung der Kriterien ein Anspruch besteht.
Zudem gibt es Förderbeiträge für die Reduktion von CO2-Emissionen. Und es stehen jährlich 15 Millionen Franken für Forschungskooperationen im Bereich der Life Sciences zur Verfügung, die einen globalen gesellschaftlichen Nutzen haben müssen.
Welche Unternehmen können Gelder anfragen?
Förderberechtigt sind alle unbeschränkt und beschränkt im Kanton gewinnsteuerpflichtigen juristischen Personen, wobei für letztere mindestens eine qualifizierende Anlage im Kanton vorausgesetzt wird. Auch Start-Ups und KMU können also Förderbeiträge beantragen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Einzige Ausnahme von der Steuerpflicht ist die Elternzeit. Hier können auch steuerbefreite juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, Förderbeiträge beantragen.
Wer kontrolliert's?
Die Finanzkontrolle stellt sicher, dass die Höhe des ermittelten jährlichen Betrags zur Äufnung des Fonds sachlich nachvollziehbar ist und dass die Fördermittel einheitlich verteilt werden.
Weitere Quellen und Lektüre:
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OECD-Mindestbesteuerung (Admin.ch)
Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz (Admin.ch)
Mit «Basler Standortpaket» international wettbewerbsfähig (hkkb.ch)
Wirtschafts- und Abgabekommission einigt sich auf erweitertes Standortpaket für Innovation, Gesellschaft und Umwelt (Kanton Basel-Stadt)